Microsoft bringt ab Juli 2025 den KI-Assistenten „Dragon Copilot“ nach Deutschland. Ziel: Entlastung des medizinischen Personals durch automatisierte Dokumentation, Spracherkennung während Arzt-Patienten-Gesprächen und Integration klinischer Daten in Patientenakten. Mir dreht sich der Magen um: Was aus betrieblicher Sicht nach einem Meilenstein klingt, wirft aus Datenschutzsicht alarmierende Fragen auf:
⚠️ Wer hört mit, wenn die KI mitschreibt?
Das automatisierte Mitschneiden von Gesprächen in einem so sensiblen Umfeld berührt nicht nur die DSGVO, sondern auch unmittelbar die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB.
⚠️ Wo werden diese Daten verarbeitet?
Welche konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen sind implementiert, um Vertraulichkeit, Integrität und Transparenz gemäß Art. 5 und 32 DSGVO sicherzustellen? Ist eine Verarbeitung außerhalb der EU ausgeschlossen?
⚠️ DSFA-Pflicht nach Art. 35 DSGVO?
Die Einführung eines Systems, das in Echtzeit Gesundheitsdaten erhebt, analysiert und verarbeitet, stellt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verarbeitung mit voraussichtlich hohem Risiko dar – eine Datenschutz-Folgenabschätzung wäre zwingend erforderlich. Gemäß § 38 Abs. 1 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) besteht die Pflicht zur Benennung eines DSB, wenn eine DSFA nach Artikel 35 DSGVO durchzuführen ist. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind.
⚠️ Zugriffs- und Berechtigungsmanagement?
Wer kontrolliert, welche Personen, Systeme oder Dritte Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten erhalten? Ist eine Mandantenfähigkeit sichergestellt?
👉 Der Einsatz von KI im Gesundheitswesen kann sinnvoll und entlastend sein – aber nicht um jeden Preis. Gerade hier ist höchste Sorgfalt gefragt.
Technologischer Fortschritt darf nicht zum Einfallstor für einen Rückbau des Patientenschutzes werden.
📣 Transparenz, Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht sind keine Stolpersteine, sondern Grundvoraussetzungen.
20.05.2025
Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) bringt enorme Vorteile mit sich, stellt Unternehmen aber auch vor neue Herausforderungen in Bezug auf den Datenschutz. Während KI-Prozesse immer effizienter werden, steigt die Menge an personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden. Doch wie kann man den Einsatz von KI mit den strengen Vorgaben der DSGVO in Einklang bringen? Dieser Artikel beleuchtet die Chancen, Risiken und rechtlichen Anforderungen.
1. Warum ist Datenschutz bei KI so wichtig?
Künstliche Intelligenz basiert auf Daten – und oft sind darunter auch personenbezogene Informationen, die schutzbedürftig sind. Folgende Aspekte machen Datenschutz in der KI besonders relevant:
2. DSGVO-Anforderungen für den Einsatz von KI
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt klare Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten. Unternehmen, die KI-Systeme nutzen, sollten insbesondere folgende Punkte beachten:
✅ Transparenz und Information (Art. 12–14 DSGVO)
✅ Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)
✅ Recht auf Erklärung & Widerspruch (Art. 22 DSGVO)
✅ Datenminimierung & Speicherbegrenzung (Art. 5 DSGVO)
3. Herausforderungen und Risiken beim KI-Datenschutz
❗ Bias & Diskriminierung
KI-Systeme können Verzerrungen aufweisen, wenn sie mit voreingenommenen Daten trainiert wurden. Dies kann zu diskriminierenden Entscheidungen führen, z. B. bei Bewerbungen oder Krediten.
Lösung: Unternehmen sollten ihre KI-Modelle regelmäßig auf Fairness und Objektivität überprüfen.
❗ Mangelnde Nachvollziehbarkeit
Viele KI-Modelle sind sogenannte "Black Boxes", deren Entscheidungen schwer nachvollziehbar sind.
Lösung: Der Einsatz von erklärbarer KI (Explainable AI, XAI) ermöglicht mehr Transparenz.
❗ Sicherheitsrisiken & Datenschutzverletzungen
Da KI-Systeme große Mengen an personenbezogenen Daten verarbeiten, sind sie ein attraktives Ziel für Hackerangriffe.
Lösung: Implementierung starker technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen, wie Verschlüsselung und Zugriffskontrollen.
4. Best Practices: Datenschutzfreundliche KI in Unternehmen umsetzen
✅ Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design)
✅ Regelmäßige Datenschutz-Audits
✅ Mitarbeiterschulungen & Sensibilisierung
5. Fazit: KI und Datenschutz sind kein Widerspruch
Künstliche Intelligenz kann den Datenschutz verbessern, wenn sie verantwortungsvoll eingesetzt wird. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass KI und Datenschutz Hand in Hand gehen müssen, um Vertrauen zu schaffen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Wer KI datenschutzkonform implementiert, kann von den Vorteilen profitieren und gleichzeitig Bußgelder und Reputationsverluste vermeiden.
Haben Sie Fragen zur datenschutzkonformen Nutzung von KI? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.